Osterfeuer im Oktober! Landkreise Aurich und Leer bringen Tiere in Gefahr
Feiern in Corona-Zeiten steht vor Tier- und Artenschutz
Der Landkreise Aurich und Leer haben genehmigt, dass die ausgefallenen Osterfeuer im Oktober nachzuholen – und bringt damit zahlreiche Tiere in Gefahr.
Die bereits im April aufgeschichteten Schnitthölzer bieten als Reisighaufen, bereits seit Monaten, den Tieren einen idealen Unterschlupf und Lebensraum für z. B. Igel, Erdkröten, Molche, Ringelnattern und Insekten.
Ein Entfachen der Osterfeuer führt somit zum qualvollen Tod vieler dieser Tiere. Selbst durch ein Umsetzen/Umschichten der Reisighaufen kann nicht garantiert werden, dass sich keine Tiere mehr darin befinden oder neu ansiedeln werden.
Ein Osterfeuer zu Ostern erscheint aus religiöser und brauchtumsrechtlicher Sicht gerecht zu sein. Aus Sicht des Landesverbandes ist Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes kommentiert: „Für uns ist ein Osterfeuer im Oktober ein reines „Nachholen“, ohne dem ursprünglichen Zweck gerecht zu werden. Auch gerade in Corona-Zeiten erscheint ein solches Vorhaben nicht zeitgemäß. Vielmehr sehen wir hier das Bestreben, einen Brenntag einzurichten, um die angefallenen organischen Abfälle des Frühjahrs und darüber hinaus kostengünstig zu entsorgen. In der Abwägung zum Tier- und Artenschutz ist eine solche Veranstaltung nicht zu rechtfertigen. “
Ein so spätes “Osterfeuer” ist für den Landesverband ein klarer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Danach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Der Landestierschutzverband hat dazu die Landräte und die Kreistagsabgeordneten der Kreistage angeschrieben.