Einen Sachkundenachweis brauchen Sie lediglich bei der Übernahme eines Hundes. Seit dem 01.07.2011 verpflichtet das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) alle Hundehalter dazu, einen Sachkundenachweis zu erbringen. Allgemein ist er auch als „Hundeführerschein“ bekannt.
Hundehalter, die in den vergangenen 10 Jahren mindestens zwei Jahre lang nachweisbar einen eigenen Hund gehalten haben, sind von dieser Regelung ausgenommen. Zu dem gelten u.a. Tierärzte und Tierpfleger der Fachrichtung Heim- und Pensionstiere als sachkundig.
Der Hundeführerschein umfasst einen Theorie und einen Praxisteil. Die Kosten belaufen sich jeweils auf ungefähr 60,00 € – 75,00 €. Vor der endgültigen Übernahme es Hundes aus dem Tierschutzzentrum, muss der theoretische Sachkundenachweis vorliegen. Während der 3-4 wöchigen Pflegezeit ist noch kein Nachweis zu erbringen. Nach spätestens einem Jahr legen Hund und Halter dann gemeinsam die praktische Prüfung ab.