Beratergruppe
Die Tierschutzberatergruppe des Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, Hinweisen über nicht artgerechte Tierhaltungen von besorgten Tierfreunden nachzugehen und die Tierhalter entsprechend zu beraten und auf Missstände hinzuweisen. Auch Hausbesuche bei Tieren, die durch das Tierschutzzentrum Ribbesbüttel vermittelt wurden stehen auf dem Plan der Gruppe.
Da der Beratungsbedarf leider sehr groß ist, werden immer Tierfreunde gesucht, die ehrenamtlich der Beratergruppe beitreten möchten.
Tierschutzberater sind Personen, die sich für den Tierschutz engagieren, indem sie Tierhaltungen überprüfen und auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften achten. Sie sind ehrenamtlich im Auftrag des Tierschutzvereins tätig. Zu ihren Aufgaben gehören Kontrollen im Rahmen der Vermittlung von Tieren aus unserem Tierheim.
Dabei soll festgestellt werden, ob das Tier bei dem neuen Besitzer artgerecht gehalten wird und die im Vermittlungsvertrag festgelegten Bedingungen eingehalten werden. Außerdem gehen Tierschutzberater Hinweisen auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (siehe unten) oder tierschutzrechtliche Verordnungen nach. Sie haben jedoch keine hoheitlichen Befugnisse und müssen daher gegebenenfalls die zuständigen Behörden (Veterinäramt, in dringenden Fällen die Polizei) nach Absprache mit der Tierheimleitung einschalten.
Die nötigen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen in internen Schulungen. Darüber hinaus erhalten sie praktische Einweisungen; indem sie erfahrene Berater erst einmal begleiten. Die Beratergruppe trifft sich jeden 3. Donnerstag im Monat um 18:30 Uhr im Tierschutzzentrum (21.05., 18.06., 16.17., 20.08., 17.09., 15.10., 19.11., 17.12.2020)
Bei Interesse melden Sie sich unter Telefon 05374 4434 oder unter info@tierschutzgifhorn.de. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) in Deutschland ist als Gesetz zu dem Zweck erlassen worden, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§ 1 Satz 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“.