- Artgerechte Kaninchenhaltung
- Haltung von Meerschweinchen
- Meerschweinchen in der Außenhaltung
- Homöopathie
- Impfungen
- Wellensittiche artgerecht halten
Kaninchen dürfen keinesfalls alleine gehalten werden. Die sozialen Tiere sind auf artgleiche Partner angewiesen, um ihr Bedürfnis nach Sozialverhalten und Kommunikation befriedigen zu können. Weder zeitintensive Pflege noch die Gesellschaft eines Meerschweinchens können einen Kaninchenpartner ersetzen. Um unerwünschten Nachwuchs zu verhindern, sollten die männlichen Tiere kastriert sein.
In guter Haltung können Kaninchen zehn Jahre oder älter werden – vor der Aufnahme eines Tieres muss sichergestellt sein, dass die Haltung der Kaninchen, über diesen langen Zeitraum gewährleistet ist.
Kaninchen brauchen viel Platz und regelmäßig Auslauf. Bestenfalls sollte ein sicheres Gehege im Garten gestaltet werden. Andernfalls muss in der Wohnung ausreichend Platz bereitgestellt werden. Ein handelsüblicher Käfig kann nie der Lebensraum für Kaninchen sein!
In der Innenhaltung muss die Wohnung für den täglichen Auslauf tiersicher gemacht werden. Schäden an Teppichen, Möbeln und dem gesamten Inventar sind kaum zu verhindern. Kot und Urin werden zur Reviermarkierung genutzt.
Das Gehege muss täglich gereinigt werden.
Kaninchen sind dämmerungsaktiv und verursachen in Gefangenschaft Nage-, Kratz- und Klopfgeräusche – vor allem nachts und am frühen Morgen. Dieses Verhalten muss auch in der Wohnungshaltung toleriert werden.
Kaninchen sind krankheitsanfällig. Da sie jedoch Krankheitssymptome häufig erst spät zeigen, muss das Verhalten der Tiere täglich genau beobachtet werden.
Raumbedarf
Ein handelsüblicher Käfig kann kein Lebensraum für Kaninchen sein! Die Tiere brauchen viel Platz und Auslauf. Daher muss in der Wohnung ausreichend Raum bereitgestellt werden oder bestenfalls ein sicheres Gehege im Garten gestaltet werden, welches dem Raumbedarf der bewegungsfreudigen Tiere Genüge tut. Kaninchen müssen rennen, Haken schlagen und buddeln können, täglicher Freilauf muss gegeben sein.
Wohnungsgestaltung bei Wohnungshaltung
Eine tiergerechte Haltung in der Wohnung setzt ein geräumiges und interessant gestaltetes Gehege voraus. Für den täglichen zusätzlichen Auslauf sollte die Wohnung kaninchensicher aufbereitet werden. Stromkabel müssen unbedingt außer Reichweite sein, um ein Anknabbern zu verhindern. Auch Tapeten, Teppiche und alle gummiartigen Gegenstände verlocken genauso zum Knabbern wie Sträucher und Büsche im Garten. An bestimmen Zimmerpflanzen oder Plastik-Gegenständen können Kaninchen sich vergiften.
In dem Gehege müssen verschiedene Ebenen sowie Versteck- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein.
Da Kaninchen sehr reinlich sind, kann als Toilette ein offenes Katzenklo verwendet werden, das mit kaninchenverträglicher Streu gefüllt und täglich gereinigt werden muss. In keinem Fall darf Katzenstreu verwendet werden!
Um dem Buddeln der Tiere Rechnung zu tragen, ist eine mit Sand gefüllte Buddelkiste zu empfehlen. Jedoch muss auch diese häufig gereinigt werden.
Kaninchengerechtes Gehege in Außenhaltung
Ein großes, sicheres und witterungsgeschütztes Gehege im eigenen Garten ist für eine Kaninchengruppe die bevorzugte Haltungsmöglichkeit. Wer Kaninchen wohlwollend behandelt und ihnen im Außengehege einen ausreichend großen Freiraum, artgerechte Lebens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie eine attraktive „Höhle“ bietet, kann sich an ausgeglichenen, gesunden und zufriedenen Tieren erfreuen.
Der Witterungsschutz muss beachtet werden. Wildkaninchen graben eine schützende Höhle unter der Erde – diesem Grundbedürfnis nach Schutz vor Feind und Wetter sollten verantwortungsvolle Halter gerecht werden und eine frei zugängliche, akzeptable, geräumige „Höhle“ als Ruheort, Nacht- und Winterquartier zur Verfügung stellen, die im Sommer kälter und im Winter wärmer als die Außentemperatur ist. Vorsicht! Kaninchen können tiefe Höhlen buddeln und so eventuell aus ihrem Gehege entkommen.
Zudem muss die Anlage Schutz vor potenziellen Eindringlingen wie Fuchs, Marder, Greifvogel und Co. bieten. Auch aus diesem Grund muss das Außengehege von allen Seiten – also auch von oben und unten – gesichert sein.
Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbund.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Hintergrundinformationen/Heimtiere/Aussenhaltung_Kaninchen.pdf
Meerschweinchen sind gesellige, tagaktive Tiere. Sie können in der Wohnung gehalten werden, wenn ihre Unterkunft großzügig bemessen ist und ihnen täglich Auslauf gewährt wird. Eine reine Freilandhaltung ist ebenfalls möglich und artgerecht, wenn das Gehege entsprechend groß und angemessen ausgestattet ist. Als gesellige Tiere sollten Meerschweinchen mindestens zu zweit gehalten werden. Kaninchen können einen Artgenossen nicht ersetzen. Meerschweinchen erreichen ein Alter von sechs bis acht Jahren.
Für Kinder sind Meerschweinchen nur bedingt geeignet. Denn anders als Hund und Katze können sie sich, werden sie falsch angefasst, nicht wehren, sondern verfallen als wehrlose Beutetiere in eine Art Schreckstarre. Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere, sondern reine Beobachtungstiere. Wer das akzeptiert, kann an den Tieren viel Freude haben.
Haltungskosten
- Lebenserwartung ca. 10 Jahre
- einmalige Kosten: Anschaffungspreis mindestens zwei Tiere à 25 Euro
- Basiskosten: Gehege, Napf, Wasserflasche, Häuschen, Spielzeug, Heuraufe, Buddelkiste, zusätzlich Freigehege (insgesamt 100 – 300 Euro)
- jährliche Kosten: Futter, Heu, Nagehölzer, Stroh, Einstreu, Parasitenbehandlung, Krallenschneiden, Zähne kontrollieren, Ersatz von Zubehör (insgesamt ca. 690 Euro)
- Sonderkosten: Tierarztbesuche bei Krankheiten oder Verletzung, Kastration (20-200 Euro)
Gesamtkosten: Für zwei 10 jährige Meerschweinchen mindestens: 7.000 Euro
Quelle: Deutscher Tierschutzbund
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/kleintiere/meerschweinchen/
Kaninchen und Meerschweinchen sollte man am besten im Frühjahr an die ganzjährige Haltung im Freien gewöhnen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Mit der Eingewöhnung kann man beginnen, sobald die Nächte keinen Bodenfrost mehr aufweisen – laut den Bauernregeln dient hier der Gedenktag der „kalten Sophie“ (15. Mai), der letzte der Eisheiligen, als Anhaltspunkt.
„Damit es durch frisches Gras nicht zu einem abrupten Futterwechsel und möglichen Verdauungsproblemen kommt, sollte man schrittweise vorgehen und die Tiere im Haus zunächst an Frischfutter gewöhnen“, empfiehlt Dr. Henriette Mackensen, Leiterin des Heimtierreferats beim Deutschen Tierschutzbund. „Gehört frisches Gras sowieso zum täglichen Fütterungsrepertoire, kann man diesen Schritt überspringen und die Tiere stundenweise nach draußen setzen –irgendwann dann auch über Nacht.“
Wenn Kaninchen und Meerschweinchen im Frühjahr an die Außenhaltung gewöhnt werden, können sie von da an auch das ganze Jahr über draußen leben. Bevor der Winter kommt, haben sie genügend Zeit, sich langsam an wechselnde Außentemperaturen zu gewöhnen. Spätere Umgewöhnungen, etwa im Sommer, sind nicht ideal, ab September ist es dann zu spät für die Umgewöhnung an die ständige Außenhaltung. „Nichtsdestotrotz dürfen Kaninchen und Meerschweinchen dann aber bei wärmeren Temperaturen auch so stunden- oder tageweise nach draußen“, so Mackensen. Mütter mit Jungtieren sowie kranke Tiere pflegt man in der Regel allerdings das ganze Jahr über besser drinnen.
Schutz vor Sonne, Kälte und Fressfeinden
Grundsätzlich sollten die geselligen Tiere mindestens zu zweit in ausreichend großen Gehegen – in der Außenhaltung mit wetterfesten Schutzhütten – untergebracht sein. Das Gehege sollte ausbruchsicher sein und ebenso Schutz vor dem Eindringen von Mardern oder Füchsen bieten. Da sich in Kotverschmutzungen am After bzw. am Hinterteil der Tiere draußen schnell Fliegenmaden einnisten können, sollte man dies regelmäßig kontrollieren und bei Durchfall sofort den Tierarzt aufsuchen. Im Sommer benötigen Kaninchen und Meerschweinchen unbedingt Schutz vor der prallen Sonne. Das Gehege platziert man daher zum Teil im Schatten oder Halbschatten. Im Winter sollte man die Schlafstellen mit Zeitungspapier und viel Heu isolieren und immer trocken halten. Die Temperatur in der Schutzhütte sollte nicht unter null Grad fallen. In sehr kalten Nächten kann dabei ein untergelegtes Wärmekissen helfen.
Homöopathie für Tiere stellt, wie auch für Menschen, eine sanfte und gut verträgliche Therapie bei Alltagserkrankungen dar und ist auch bei chronischen Erkrankungen eine Alternative. Sie konzentriert sich darauf, die Ursachen von Krankheiten zu beseitigen und nicht nur Symptome zu lindern und zu behandeln. Ebenso wie bei Menschen regen auch bei Tieren die homöopathischen Mittel die Selbstheilung an und stabilisieren das körpereigene Abwehrsystem.
Der Begründer der Homöopathie, Dr. Samuel Hahnemann, gewann die Erkenntnis, dass eine Substanz, die bei einem gesunden Menschen bestimmte Symptome hervorruft, ähnliche Symptome bei einem kranken Menschen heilen kann, da durch die Gabe der Arznei die Selbstheilungskräfte des Körpers aktiviert werden. Das richtige Mittel wirkt wie ein sanfter Schubs in Richtung Heilung.
Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, werden die homöopathischen Arzneien in stark verdünnter Form verabreicht. Ein Beispiel aus der Praxis: jeder kennt die beim Schneiden einer Küchenzwiebel plötzlich auftretenden Reaktionen des Körpers mit tränenden Augen und laufender Nase. Bei der homöopathischen Therapie werden genau diese Eigenschaften ausgenutzt, um Erkrankungen, die mit diesen Symptomen einher gehen wie zum Beispiel Schnupfen, zu heilen. Dem Kranken wird dabei ein verdünntes und potenziertes Arzneimittel mit dem Wirkstoff der Zwiebel verabreicht, um den Körper zur Selbstheilung zu stimulieren.
Auch bei Tieren sollten homöopathische Arzneimittel nur noch gesicherter Diagnose eines Tierarztes verabreicht werden. Bei Behandlungsbeginn wird eine Anamnese erstellt, dabei werden alle Details berücksichtigt, die das Tier, sein Umfeld, die Erkrankung und Vorgeschichte und auch die Abstammung etc. betreffen. Wenn ein Tier zum Beispiel Fieber hat, sucht der Homöopath nicht ein Fieber senkendes Mittel, sondern es werden Mittel ausgesucht, die Fieber verursachen, um diese Mittel in potenzierter (homöopathisch verdünnter) Form anzuwenden. Wenn ein passendes Mittel gefunden wurde, muss der Tierarzt schließlich noch die richtige Potenzierung festlegen.
Nach der ersten Einnahme sollte der Tierhalter das Tier genau beobachten. Die goldene Regel lautet: eine Gabe, und dann abwarten, was sich tut. Tritt eine Besserung ein, wird so lange gewartet, bis sich der Zustand wieder verschlechtert oder stagniert. Erst dann wird die Einnahme des Mittels wiederholt.
Wie bei Menschen kann es zu einer Erstverschlimmerung kommen; der Körper erkennt das Mittel und aktiviert seine Selbstheilungskräfte, um somit die Krankheit wirksam zu bekämpfen. Während der Erstverschlimmerung sollten keine weiteren Gaben des Mittels eingeommen werden. Die Symptome klingen nach der Erstverschlimmerung normalerweise binnen einiger Stunden ab.
In vielen Fällen wird es Ihnen nicht möglich sein, die körperliche Besserung sofort zu erkennen. Sie werden jedoch merken, dass es dem Tier besser geht. War es nach einem Sturz äußerst unruhig, so kann das Ruhigwerden als Besserung gedeutet werden. War es apathisch, niedergeschlagen, in sich zurückgezogen, so ist ein auf Sie gerichteter Blick schon als positiv zu interpretieren. Diese positiven Verhaltensänderungen nach der Mittelgabe sind zuverlässige Zeichen für die Wirkung des gewählten Mittels.
Im Allgemeinen richtet sich die Häufigkeit der Arzneigabe nach der Potenz des Arzneimittels: je niedriger die Potenz, umso häufiger muss ein Arzneimittel gegeben werden. Prinzipiell gilt, dass die Häufigkeit der Arzneigaben reduziert werden sollte, sobald eine Besserung der Beschwerden eintritt und sie bei Beschwerdefreiheit abgesetzt werden sollte.
Potenzen bis D8 sollen zum Beispiel 3-4-mal täglich angewendet werden, bis D12 1-2mal täglich, ab D 30 1-mal wöchentlich, im Akutfall zum Teil auch täglich und Potenzen ab D200 als Einzelgabe, eventuell einmal wiederholen.
Die „klassische“ Potenz ist C30, sie ist noch tief genug, um keinen zu starken Reiz auszuüben, aber gleichzeitig hoch genug, um bei den meisten akuten und chronischen Erkrankungen, bei passender Mittelwahl, eine Besserung einzuleiten.
Als allgemeine Dosierungsrichtlinie gilt bei z.B. Globuli: Katze und kleine Hunde 3-5 Glob., mittelgroßer Hund 5 Glob., großer Hund 8 Glob., Vögel im Trinkwasser 1-2 Glob. und Kleinnager 1-2 Glob.
Die Globuli werden in Maul, Schnauze oder Schnabel des Tieres gegeben. Das Tier muss die Globuli nicht schlucken, es reicht, dass die Mundschleimhäute mit der Substanz in Kontakt kommen.
Die gefährlichen Infektionskrankheiten von Hunden, Katzen, Kaninchen und Frettchen sind durch die Entwicklung wirksamer Impfstoffe und ihrer konsequenten Anwendung zwar beherrschbar geworden. Besiegt sind sie aber nicht. Immer noch erkranken Tiere an den gefährlichen und zum Teil tödlich verlaufenden Infektionen wie Staupe, Parvovirose, Leptospirose, Katzenseuche etc. Regelmäßige Schutzimpfungen sind die beste Vorbeugung gegen die gefährlichen und zum Teil tödlich verlaufenden Infektionskrankheiten. Damit sich Infektionskrankheiten nicht zu einer Epidemie ausweiten können, müssen in jeder Tierpopulation mindestens 70 % der Tiere geimpft sein. Wird nicht mehr ausreichend geimpft, können sich Infektionserreger in der großen Zahl von nicht geimpften Tieren ungehindert verbreiten.
Tatsächlich verfügt jedoch nur die Hälfte aller deutschen Hunde und ein Drittel der Katzen über einen ausreichenden Impfschutz. Viele Tierbesitzer meinen, Impfungen seien nicht nötig, ihr Tier werde schon nicht erkranken, die Tierarztkosten könne man sich sparen und es könne zu Impfreaktionen kommen. Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind bei den modernen Impfstoffen jedoch äußerst selten geworden und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen einer Impfung.
Die Kosten der Impfungen stehen auch in keinem Verhältnis zu den für die Behandlung eines erkrankten Tieres notwendigen Kosten (z.B. regelmäßige Dialyse für einen an Leptospirose erkrankten Hund). Ganz abgesehen von dem erheblichen Zeitaufwand und den langen Leiden für das Tier und dass es ggf. trotz Behandlung verstirbt oder nicht wieder richtig gesund wird. Außerdem sollte sich jeder Tierhalter fragen, wie er damit leben könnte, wenn sein Tier aufgrund seiner Entscheidung, nicht zu impfen, erkrankt/verstirbt.
Informationen für Hundehalter:
Die Infektion erfolgt entweder auf direktem Weg mit Artgenossen (zum Beispiel gegenseitiges Beschnuppern oder lecken) oder indirektem Weg (zum Beispiel Schnüffeln an infizierten Ausscheidungenn, Infektionen über verunreinigte Gegenstände wie Decken, Futternäpfe, Transportboxen, Übertragung der Erreger durch die Hände, Schuhwerk, Trinken aus Pfützen oder Seen etc.). Nicht nur erkrankte Tiere können die Infektionen verbreiten, sondern auch gesund Erscheinende können die Erreger beherbergen und ausscheiden, ohne selbst hieran zu erkranken.
Krankheiten wie Tollwut und Leptospirose können auch auf den Menschen übertragen werden. Die wichtigsten Infektionen des Hundes sind Leberentzündung (HCC), Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Tollwut. Gegen diese Krankheiten sollten Hunde immer geschützt sein.
Es gelten folgende Impfempfehlungen gemäß der Ständigen Impfkommission Vet. für Hunde des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V.:
Grundimmunisierung:
im Alter von
8 Lebenswochen: HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe
12 Lebenswochen: HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut
16 Lebenswochen: HCC, Parvovirose, Staupe, Tollwut
15 Lebensmonaten: HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 16 Lebenswochen ist eine einmalige Impfung bei Verwendung von Lebendimpfstoffen und eine zweimalige Impfung bei inaktivierten Impfstoffen im Alter von 3-4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr, für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.
Wiederholungsimpfungen:
Diese sind ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnissen ausreichend. Ge-gen Leptospirose sind jedoch jährliche Wiederholungsimpfungen (in Endemiegebieten häufiger) zu empfehlen. Je nach Lebensumständen des Tieres bzw. aktueller Seuchenlage kann außerdem gegen Borreliose, Leishmaniose, Pilzinfektionen und Zwingerhusten geimpft werden.
Informationen für Katzenhalter:
Die Übertragung der Infektionen erfolgt wie oben bei den Hunden genannt. Gegen folgende Infektionen sollten Katzen immer geschützt sein: Katzenschnupfen, Katzenseuche (RCP), Tollwut
Grundimmunisierung:
im Alter von
8 Lebenswochen: RCP
12 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern
16 Lebenswochen: RCP, Tollwut bei Freigängern
15 Lebensmonaten: RCP, Tollwut bei Freigängern
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 16 Lebenswochen ist eine einmalige Impfung bei Verwendung von Lebendimpfstoffen und eine zweimalige Impfung bei im aktivierten Impfstoffen im Abstand von 3-4 Wochen ausreichend, gefolgt von einer weiteren Impfung nach einem Jahr für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.
Wiederholungsimpfungen:
Für Tollwut gelten die in der Packungsbeilageder Impfstoffe genannten Wiederholungstermine.
RCP: für die Mehrzahl der Kombinationsprodukte sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen. Für die Katzenseuche- Komponente sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von 3 Jahren ausreichend. Für die Katzenschnupfen-Komponente werden Wiederholungsimpfungen im Abstand von 1 Jahr empfohlen. Bei Katzen, die keinem hohen Infektionsdruck ausgesetzt sind (zum Beispiel Wohnungskatzen), ist eine Wiederholungsimpfung der Katzenschnupfen-Komponente im Abstand von 2 Jahren ausreichend.
Je nach Lebensumständen des Tieres bzw. aktueller Seuchenlage kann auch gegen Bordetella bronchiseptica, Chlamydien, Feline Infektiöse Peritonitis, Leukose und Pilzinfektionen geimpft werden.
Impfempfehlung für Kaninchen:
Im Alter von 4-6 Wochen: Myxomatose, RHD
3-4 Wochen später: Myxomatose, RHD
In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen gemäß Packungsbeilage des Impfstoffes.
Wiederholungsimpfungen:
alle 6 Monate: Myxomatose (in Endemiegebieten u.U. alle 4 Monate)
alle 6 – 12 Moante: RHD (bei intensiver Zuchtnutzung alle 6 Monate)
Außerdem, vor allem in Kaninchenzuchten, Impfung auch gegen Pasteurella multocida/Bordetella bronchiseptica
Impfempfehlung für Frettchen:
Grundimmunisierung:
im Alter von
8 Lebenswochen: Staupe
12 Lebenswochen: Staupe, Tollwut
16 Lebenswochen: Tollwut
Bei Tieren, die ab einem Alter von zehn Wochen vorgestellt werden, reicht eine Impfung gegen Staupe aus, um eine belastbare Immunität für die Dauer von einem Jahr zu erzielen
Wiederholungsimpfungen:
Staupe: 1 x jährlich
Tollwut: 1 x jährlich bei Freigängern
Wellensittiche gehören zu den beliebten Haustieren, doch die Tiere sind anspruchsvoll. Haltungsfehler sind daher an der Tagesordnung. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt, die hochsozialen Schwarmvögel mindestens zu zweit, besser aber noch mit mehrere Artgenossen, zu halten. Ebenso essentiell für eine gute Wellensittich-Haltung sind ausreichend Platz zum Fliegen, eine tiergerechte Fütterung und Beschäftigungsmöglichkeiten.
„Wer sich für Wellensittiche entscheidet, übernimmt jahrelange Verantwortung. Zwar erreichen viele Wellensittiche heute nur noch ein Lebensalter von etwa fünf Jahren, in seltenen Fällen können sie aber sogar bis zu 15 Jahre alt werden“, erklärt Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Leider wird bei der Haltung immer noch viel falsch gemacht: Viele Vögel sehen den Käfig den Großteil ihres Lebens nur von innen, werden allein gehalten oder erhalten ungeeignetes Futter.“
Gesunde Ernährung
Da Wellensittiche in reiner Wohnungshaltung zu Verfettung neigen, ist eine abwechslungsreiche Fütterung mit Kräutern, wie Löwenzahn, Vogelmiere oder Sauerampfer, und täglich mindestens drei verschiedenen Gemüsesorten, etwa Möhre, Gurke oder Zucchini, besonders wichtig. Fertig-Körnermischungen aus dem Supermarkt unbegrenzt anzubieten, ist nicht ideal, da sie zu fett- und kohlehydratreich sind. „Eine kleine Menge, angeboten am Abend, ist bei abwechslungsreicher Fütterung völlig ausreichend“, sagt Dr. Mackensen. Futter kann auch zur Beschäftigung dienen, wenn die Tiere es sich selbst erarbeiten müssen. Dazu können sie die Körner zum Beispiel aus flachen Schalen mit Sand oder aus „Wühlkisten“ mit verschiedener Einstreu herauspicken. Gemüse sollte man nicht klein schneiden, sondern grob lassen oder auf Spießen anbieten.
Artgenossen, Freiflug und Beschäftigung
In der Natur schließen sich Wellensittiche häufig zu Schwärmen von zehn bis über hundert Tieren zusammen. Die Vögel sollten daher mindestens zu zweit, besser mit mehreren Artgenossen gehalten werden. Statt in einem handelsüblichen Käfig sollte man die Tiere in einer großzügigen Voliere unterbringen – idealerweise im Freien mit angeschlossenem, beheizbarem Schutzraum. Bei Innenhaltung benötigen die Vögel täglich für mehrere Stunden die Möglichkeit zum Freiflug. Schaukeln und Klettermöglichkeiten dienen der Beschäftigung. Naturbelassene Äste und Kork „zerschreddern“ Wellensittiche mit Begeisterung. Die Finger lassen sollten Halter dagegen von tierschutzwidrigem Zubehör, etwa von Spiegeln oder Plastikwellensittichen. Einen Partner können diese Artikel nicht ersetzen; stattdessen schaden sie den Tieren sogar: Wenn ein Wellensittich etwa vergeblich versucht, seinen künstlichen Partner zu füttern, kann dies Kropfentzündungen verursachen.