Sonstiges

Was ist Animal Hoarding ?

Beim Animal Hoarding handelt es sich um ein psychisches Krankheitsbild, bei dem eine Person in großer Anzahl Tiere hält, diese aber nicht angemessen unterbringt und versorgt. Den Tieren fehlt es an Futter, Wasser, Hygiene und tierärztlicher Versorgung. Bei manchen Menschen beginnt es ganz harmlos mit einigen unkastrierten Katzen, die sich unkontrolliert vermehren. Die Unfähigkeit der Halter, einzugreifen oder rechtzeitig um Hilfe zu bitten, führt schließlich zu einer unüberschaubaren Zahl an verwahrlosten und kranken Tieren.

Animal Hoarder besitzen grundsätzlich eine Zuneigung zu Tieren. Wer keine Tiere mag, wird auch nie zum Tiersammler. Bestimmte Ereignisse im Lebenslauf, z.B. einschneidende Schicksalsschläge, Enttäuschungen oder der Verlust der Arbeit können jedoch dazu führen, dass sich Menschen von der Gesellschaft zurückziehen, sich nur noch ihren Tieren zuwenden und hierbei jegliches Maß verlieren. Häufig übernehmen Tierschutzvereine Tiere aus Animal Hoarding- Fällen, die von ihren Besitzern freiwillig abgegeben werden, ohne die Behörden zu verständigen. Diese Aufgabe können Tierheime auf Dauer nicht stemmen. Die Verantwortung zum Handeln bei Animal Hoarding liegt bei der gesamten Gesellschaft und umfasst nicht nur die Fürsorge für die Tiere, die sich nicht selbst aus ihrer Notsituation befreien können. Oft sind die Animal Hoarder nicht in der Lage, sich um ihre eigene MIsere zu kümmern oder um Hilfe zu bitten. Hier ist jeder von uns gefordert, aufmerksam zu sein und Hilfe zu vermitteln, bzw. Ämter einzubeziehen, damit Menschen und ihren Tieren geholfen werden kann.  Schon beim geringsten Anzeichen einer ausufernden Tierhaltung sollte daher sofort das zuständige Veterinäramt benachrichtigt werden. Es müssen nicht immer hunderte von Tieren sein. Auch 10 in einer kleinen Wohnung zusammengepferchte Katzen oder fünf Hunde auf engstem Raum gehalten sind alarmierend und sollten gemeldet werden. Veterinär-, Ordnungs- und Gesundheitsämter sind gefordert rechtzeitig einzugreifen.

Die häufig von Veterinärämtern verordnete Bestandsreduzierung hat in der Regel nur einen vorübergehenden Effekt. Die Besitzer verstecken häufig Tiere vor einer behördlichen Kontrolle anstatt diese endgültig abzugeben und nehmen trotz vorgegebener Bestandsobergrenze weiter unkontrolliert Tiere auf. Auch verschwinden Tiere teilweise über Nacht, wenn Ärger droht. Oft werden dabei Tiere einfach zurückgelassen. Nach dem Umzug in eine andere Gemeinde oder in ein anderes Bundesland wird dann wieder von vorne begonnen.

Bello findet nicht nach Haus obwohl er gechipt ist

Viele Hunde- und Katzenbesitzer kennen das Gefühl, wenn das geliebte Tier nicht nach Haus kommt. Ist das Tier gechipt und registriert sind die Chancen sehr hoch, das Bello und Co wieder nach Hause finden.

Wir haben leider die Erfahrung gemacht, dass viele Tierhalter der Meinung sind, dass die Kennzeichnung ihres Tieres mittels Tätowierung oder Mikrochipimplantation bereits ausreicht. Eine solche Kennzeichnung ist aber nutzlos, wenn sie nicht mit den entsprechenden Angaben zum Tier und zum Tierbesitzer bei einer zentralen Registrierungsstelle wie beispielsweise dem Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes oder Tasso gemeldet sind. Das Implantieren eines Chips wird vom Tierarzt durchgeführt und kostet ca. 30 Euro, die anschließende Registrierung ist kostenlos und muss vom Tierhalter selbst vorgenommen werden. Geht Bello nun verloren und wird von seinem Finder bei der Polizei, einem Tierarzt oder im Tierheim abgegeben, kann mit einem Chiplesegerät der Besitzer schnell und eindeutig ausfindig gemacht werden.

Doch eine durchgeführte Registrierung beinhaltet weit mehr als die eindeutige Identifizierung von Bello und Mieze. Im Falle eines Diebstahls bietet dieses fälschungssichere Kennzeichen einen zweifelsfreien Eigentums-, bzw. Identitätsnachweis für den Besitzer.

Nicht zuletzt garantiert dieses Verfahren den Urlaubsliebhabern eine schnelle und unkomplizierte Einreise an der Grenze, wobei zu beachten ist, dass in den meisten Ländern schon jetzt die Kennzeichnung eines Tieres per Chip gesetzlich vorgeschrieben ist!

Die Registrierung kann direkt online durchgeführt werden. Außerdem appellieren wir an alle Tierbesitzer, der Registerstelle nach einem Wohnungswechsel die neue Adresse mitzuteilen; damit Bello wieder nach Hause findet.

Registriermöglichkeiten:
Tasso 
Deutscher Tierschutzbund jetzt FINDEFIX
Tierregister   

Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. informiert:

Der Sommer ist da – und viele Hunde und Katzen sind gerne im Garten. Welpen und Junghunde z.B. knabbern gerne mal an Aststückchen oder auch Blättern oder graben im Beet. Wenn der Hund zum Beispiel an einem Akazienzweig kaut, einige Früchte vom Schneeballstrauch ißt, Blätter der Heckenkirsche knabbert oder in der Erde am Eisenhut buddelt, kann er sich schwere – ggf. tödliche – Vergiftungen zuziehen. Denn dass nicht nur Schierling, Eibe u.ä. giftig sind, sondern auch viele andere Pflanzen oder Teile von diesen, daran denkt man eher nicht.

Einen sehr guten Überblick über giftige Pflanzen in Garten und Haus bietet die  Giftdatenbank der Uni Zürich. Hier gibt es eine Liste der Pflanzen mit dem Hinweis, ob sie giftig sind oder nicht, welche Pflanzenteile jeweils giftig sind usw. Man kann auch Pflanzennamen eingeben und erhält die Angabe, ob sie giftig oder ungefährlich sind. Außerdem sind Ratschläge für den Fall einer Vergiftung verzeichnet.

Bevor ein Tier aufgenommen wird, empfiehlt es sich daher, die Pflanzen im Garten und Haus zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen bzw. sicherzustellen, dass das neue Familienmitglied deren Zweige etc. nicht erreichen kann.

Bevor das neue Familienmitglied zuhause einzieht, sollten alle Familienmitglieder sich der neuen Aufgabe bewusst sein. Ein Hund kann bis zu 18 Jahre alt werden

Es ist zu prüfen, ob es im Haus und Garten keine Gefährdungen für den Hund gibt.

Im Garten ist ein Kontrollgang entlang des Zaunes angebracht, um eventuell offene Stellen am Zaun oder am Boden zu sichern, sonst entschwindet das neue Familienmitglied nach einer Buddelaktion plötzlich unbemerkt. Sorgfältiges Aufräumen ist angebracht, damit keine Verletzungen durch herumliegende Gartengeräte erfolgen können. Auch Giftpflanzen im Garten sollten entfernt werden, denn auch bei erwachsenen Hunden kann es immer wieder vorkommen, dass an einem giftigen Ast geknabbert wird, giftige Beeren verzehrt werden oder im Boden an giftigen Wurzeln gebuddelt wird. Das gleiche gilt für Pflanzen im Haus.

Im Haus sollten, besonders bei Aufnahme eines Welpen, Treppen und gegebenenfalls Räume, die vom Hund nicht genutzt werden dürfen, durch schützende Gitter oder Türchen gesichert werden.

Insbesondere bei Aufnahme eines Welpen sollten alle Gegenstände aus seiner Reichweite entfernt werden, an denen er sich verletzen kann und die er nicht anknabbern soll.  Das Spielzeug sollte auch sehr genau ausgewählt werden. Leider sind in den meisten Spielzeugen Giftstoffe enthalten, es kann zudem Verletzungen beim Zerkauen und auch beim Verschlucken verursachen und nicht selten müssen Hunde beim Tierarzt wegen Magen- oder Darmverschluss bzw. Verletzungen im Verdauungstrakt auf den OP- Tisch, Todesfälle sind leider nicht ausgeschlossen. Die beliebten Tennisbälle schleifen wegen des Textilüberzuges den Zahnschmelz ab. Bei einigen Spielzeugtypen lohnt es, sich bei Spielzeug für Kleinkinder umzusehen, die nach strengen Richtlinien hergestellt werden. Spielzeug aus Hartholz mit glatter Oberfläche eignet sich auch.

Für die Liegeplätze des Hundes eignen sich am besten Decken, Körbe, viele Hunde lieben auch ihre Box. Ein Liegeplatz befindet sich am besten im Wohnzimmer und dort in einer Ecke ohne Blick auf die Tür. Außerdem im Schlafzimmer, da der Hund ein Rudeltier ist und das Rudel auch nachts zusammen bleibt. Ein Liegeplatz direkt vor der Haustür bzw. im Hausflur ist der ungünstigste Platz, den man wählen kann. Dieser Platz führt in aller Regel sowohl für die Menschen als auch für den Hund zu Problemen. Er entwickelt eine viel zu starke Reizempfänglichkeit und wird sich zu einem Kläffer entwickeln und gegebenenfalls auch so wachsam werden, dass es zu ernster territorialer Aggression kommen kann. Außerdem kann er auf einem solchen Platz nicht wirklich entspannen.

Ein Garten ist schön für den Hund, aber nur wenn er hier mit seinem Menschen zusammen ist. Allein sind Hunde im Garten aber keinesfalls gut aufgehoben. Wird er alleine im Garten gelassen, wird er sich Beschäftigung suchen und sich zum Kläffer oder gar zum ernsthaft territorial aggressiven Hund entwickeln.

Sozialkontakt ist für Hunde sehr wichtig. Allerdings sollten bei einer Hundebegegnung die Hundehalter ihre Hunde zunächst zu sich rufen, um zu klären, ob auch alle an einem näheren Kontakt interessiert sind und nur in diesem Fall die Hunde ableinen. Es gibt nun mal viele Hunde, die einfach Angst vor anderen Hunden haben, krank, läufig oder aggressiv sind. Läuft der andere Hund trotzdem auf ihn zu, kommt es oft zu unangenehmen Situationen.

Hat man einen Welpen bei sich aufgenommen, ist zu beachten, dass die Spaziergänge zunächst nur sehr kurz sein dürfen (Spiele mit Artgenossen dürfen länger dauern). Bis zum Alter von einem Jahr kann die Zeitdauer langsam auf bis zu einer Stunde gesteigert werden, danach allmlälhlich länger. Andernfalls können zum Beispiel die Hüftgelenke dauerhaften Schaden nehmen.

Für die Umweltsozialisierung muss man sich unbedingt Zeit nehmen. Nach der zwölften Lebenswoche schließt sich das Fenster und der Welpe sollte unbedingt alles kennen gelernt haben (mehrfach!), was ihm in seinem weiteren Leben begegnen wird. Was in dieser Phase versäumt wird, ist später nicht mehr oder nur sehr langwierig und schwierig – wenn überhaupt – nachholbar. Bevor der Hund ins Haus kommt, ist es daher sinnvoll, sich eine Liste für die kommenden Wochen zu machen, in der notiert wird, was an jedem Tag jeweils unternommen wird. Also zum Beispiel Bus- und Bahnfahrten, kleine Kinder, viele verschiedene Menschen, viele (friedliche!) Hunde, Kaufhäuser, Baumärkte, Bahnhöfe, Wildpark, Zoo und Fußgängerzonen.

Eine gute Hundeschule kann man auch schon auswählen vor der Aufnahme des neuen Familienmitglieds.

Schließlich muss man sich vor der Aufnahme eines Hundes darüber klar sein, dass man eine große Verantwortung dafür trägt, dass er ein schönes und ausgefülltes Leben mit viel Bewegung, Beschäftigung, Zuwendung und ganz viel gemeinsamer Zeit haben wird.

 

Kleiner Tipp, große Wirkung

Viele Hundehalter kennen das ärgerliche Problem, dass ihre Tiere beim Spaziergang den Kot von anderen Hunden aufnehmen, wodurch Krankheiten und Parasiten übertragen werden können.

Ein sehr einfaches und wirkungsvolles Mittel hiergegen ist es, dem Hund Harzer Käse zu füttern, da dieser Stoffe enthält, die dem Hund vorher fehlten. Schon ein bis drei Tage nach Beginn der Fütterung wird vom Hund kein Kot anderer Hunde mehr aufgenommen.

Erfahrungsbericht von Carola B.:

Bei meiner eigenen Hündin hat die Fütterung von Harzer Käse 100%igen Erfolg gehabt. Sie hat seit vielen Jahren fast bei jedem Spaziergang Hundekot aufgenommen und ich habe in ständiger Angst vor Krankheiten und Infektionen durch Wurmbefall gelebt.

Als ich von einer anderen Hundehalterin den Tipp erhalten hatte, habe ich nicht an den Erfolg geglaubt, da ich schon verschiedenes versucht hatte wie zum Beispiel die Gabe von Pansen, was aber nichts genutzt hat.

Nachdem ich ihr zweimal ein Stück Harzer Käse gegeben hatte, war ich absolut erstaunt darüber, dass sie dann tatsächlich keinen Hundekot mehr aufgenommen hat (kein einziges Mal!). Und dies ist auch seit der erstmaligen Gabe vor einigen Wochen so geblieben.

Inzwischen gebe ich ihr nicht mehr jeden Tag, ich probiere jetzt aus, ob der Käse dauerhaft genutzt hat. Sofern sie wieder mit dem Hundekotfressen anfangen sollte, werde ich ihr aber natürlich den Käse wieder kaufen.

Niemand denkt gerne an den eigenen Tod. In vielen Fällen gibt es kein Testament und erst recht nicht wird geregelt, was nach dem Tod aus dem Haustier wird. Oft wird einfach angenommen, dass ein zum Beispiel Verwandter das Tier in einem solchen Fall schon aufnehmen wird. Aber wäre diejenige Person hierzu tatsächlich bereit? Hier sollte man schon zu Lebzeiten klären, wer das Tier aufnehmen würde. Ansonsten – oder für den Fall, dass derjenige es sich nach dem Todesfall anders überlegen sollte – ist es wichtig, ein Testament für das Tier zu erstellen.

In diesem Testament kann man verfügen, welche Einrichtung das Tier aufnehmen soll.

Bei einem jungen, gesunden Tier mit einem freundlichen Wesen käme das nächstgelegene Tierheim infrage, da bei einem solchen Tier natürlich sehr gute Chancen für eine Weitervermittlung an einen geeigneten neuen Halter bestehen. Hier ist es sinnvoll, entsprechende Anregungen hinsichtlich dieses neuen Halters aufzuschreiben, zum Beispiel ob sich das Tier in einer Familie mit Kindern, in der Stadt oder auf dem Land am wohlsten fühlen würde. Auch eine Beschreibung des Wesens, des Gesundheitszustandes, des Futters etc. des Tieres ist hilfreich, um eine passende neue Bezugsperson zu finden und die bestmögliche weitere Betreuung zu gewährleisten.

Bei einem Tier, das schon alt und nicht mehr gesund ist, sollte man überlegen, ob man nicht zu Lebzeiten eine Einrichtung wie zum Beispiel einen Gnadenhof, der das Tier im Todesfall aufnehmen würde, aussucht. Keiner möchte, dass sein Tier seinen Lebensabend im Tierheim verbringt.

Passende Einrichtungen kann man googeln und sich vorher anschauen. In dem Testament würde man dann auch verfügen, dass gleichzeitig eine Zahlung aus der Erbmasse an diese Einrichtung für die weitere Betreuung des Tieres ausgezahlt wird. Falls man dies unter Berücksichtigung der Erben für erforderlich ansieht, sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der diese Zahlungen dann vornimmt.

Beispiele für formwirksame Testamente für Tiere kann man auch googeln. Es erscheint auch sinnvoll, das Testament immer wieder zu aktualisieren.

Jeder möchte, dass sein Tier, wenn man selber nicht mehr da ist, noch ein möglichst schönes weiteres Leben hat. Die besten Chancen hat das Tier, wenn mit einem Testament für das Tier eine entsprechende Vorsorge getroffen wird.

FRISS UND STIRB!

Viele Menschen verbinden Versuche an Tieren mit der Pharma- und Kosmetikindustrie. Doch selbst für manche Lebensmittel vergreifen sich Wissenschaftler am Tier. DU UND DAS TIER zeigt, hinter welchen Lebensmitteln Tierleid steckt.

Von A wie Aroniabeere bis W wie Weizengras – das sogenannte Superfood ist sprichwörtlich in aller Munde. Schließlich soll es im menschlichen Organismus wahre Wunder vollbringen. Bevor es aber diesen vermeintlichen Zweck erfüllen darf, müssen häufig andere leiden – nämlich Ratten, Mäuse und Co. Herstellerfirmen nutzen Tierversuche, damit sie ihre Produkte gewinnbringender vermarkten können. Beispielsweise wurden Chia-Samen an Hühner verfüttert, um mögliche Auswirkungen auf die Farbe der Eier und des Fleisches herauszufinden. Ob Saft aus Noni-Früchten giftig ist, untersuchten Wissenschaftler an Ratten. Sie fütterten trächtige Ratten mit einem  Fruchtpüree und untersuchten anschließend deren Embryonen. Auch Genmais, der zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zählt, testeten Wissenschaftler zunächst an Nagetieren. Bei Lebensmittelzusatzstoffen, die sich hinter den E-Nummern verbergen – auch ein Süßungsmittel aus Stevia fällt darunter – erwarten die Zulassungsbehörden den Nachweis, dass sie gesundheitlich unbedenklich sind. Die Tiere bekommen in einem bis zu 90 Tage andauernden Fütterungsversuch das Produkt ins Futter oder Trinkwasser gemischt. Manchmal werden in jenen Versuchen Ratten und Mäuse sogar über eine Magensonde zwangsernährt. Für die Tiere eine grauenhafte Erfahrung. Doch selbst wenn sie dies überleben – am Ende eines jeden Tierversuchs müssen die Tiere sterben. Schließlich ist der Versuch erst beendet, wenn die Forscher die Organe der Tiere untersucht haben.

VERSUCHE AN TIEREN SIND VORGESCHRIEBEN

Das EU-Recht schreibt Fütterungsversuche an Tieren für GVO gesetzlich vor. So sollen schädliche gesundheitliche Auswirkungen untersucht und „das Vertrauen der Verbraucher“ erhöht werden. Ab 2018 erwartet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derartige Tierversuche auch bei der Zulassung von Novel Food – so werden Lebensmittel von der EFSA bezeichnet, die in der EU „neuartig“ sind. Dazu zählten bisher Lebensmittel aus Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen, Algen und Tieren, also Chia-Samen, Baobab-Früchte, Insekten oder Wasserkastanien. Ausgenommen sind dann nur noch traditionelle Lebensmittel aus Drittländern. Was nun absurd erscheint, ist, dass die EFSA selbst manches vor Jahren im Markt eingeführte Lebensmittel als angeblich „neuartig“ definiert. Für diese sollen Wissenschaftler Fütterungsstudien, also Tierversuche, durchführen. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert die eingeforderten Tests scharf. Zum einen sind die betreffenden Lebensmittel teils schon seit Jahren auf dem Markt und werden von den Menschen bereits verzehrt, zum anderen lassen die Versuche keinen Rückschluss auf die Sicherheit für den Menschen zu. Der Deutsche Tierschutzbund fordert stattdessen moderne, tierleidfreie Methoden, um die Giftigkeit und mögliche schädliche Auswirkungen von Futter- und Lebensmitteln zu untersuchen. Auch die Eurogroup for Animals hatte den von der EFSA veröffentlichten Novel-Food-Leitfaden, der auf Fütterungsversuche setzt, in der öffentlichen Anhörung scharf kritisiert und darauf gedrängt, diesen zu ändern – ohne Erfolg.

Der Deutsche Tierschutzbund hat daraufhin die Öffentlichkeit über seine medialen Kanäle informiert. Dadurch ist der Westdeutsche Rundfunk auf das Thema aufmerksam geworden und hat einen Beitrag darüber gesendet. Lebensmittelversuche an Tieren sind wenig aussagekräftig, da sich die Ergebnisse nicht pauschal auf den Menschen übertragen lassen. Die erlaubte Tagesdosis („Acceptable Daily Intake“, abgekürzt „ADI“), die bei Lebensmittelzusatzstoffen zum Einsatz kommt, ermitteln die Wissenschaftler mit dem Einsatz von Ratten. So wollen sie einen Schwellenwert erhalten, ab welcher Menge der zu testende Wirkstoff sich nicht mehr negativ auf den Organismus auswirkt. Den ermittelten Wert teilen die Forscher dann zumeist einfach durch 100. Mit diesem Sicherheitsfaktor wird diese vermeintlich ungefährliche Dosis für den Menschen festgelegt. Diese Vorgehensweise zeigt, dass derartige Versuche für eine Wirkung auf den menschlichen Organismus wenig aussagen. Dennoch werden solche Tierversuche tagtäglich durchgeführt. Sie sind ethisch fragwürdig, weil sie Tod und Leiden von Tieren für rein kommerzielle Zwecke billigend in Kauf nehmen. Und sie schaffen letztlich nicht die erhoffte Sicherheit für Anwender und Verbraucher: Sie erbringen lediglich den Nachweis, wie Nagetiere unter ganz bestimmten (Labor-)Bedingungen auf diese Lebensmittel reagieren. Letztendlich muss sich jeder selbst die Frage stellen, ob er exotische Lebensmittel wie zum Beispiel Baobab-Fruchtfleisch aus Afrika, Chia-Samen aus Mexiko und Noni-Saft aus Polynesien wirklich braucht. Schließlich könnte eine außereuropäische Herkunft von neu auf den Markt kommenden Produkten im schlimmsten Fall zu einer Klassifizierung als Novel Food und damit zu Tierversuchen führen. Außerdem beinhalten auch heimische Lebensmittel, zu denen altbekannte Gemüsesorten wie Wirsing, Sellerie, Lauch oder Pastinaken zählen, gesundheitsfördernde Eigenschaften. Das Beste daran: Sie wachsen sogar in unseren Gefilden und müssen nicht erst durch die halbe Welt transportiert werden. Das kommt auch unserer Ökobilanz zugute!

Entnommen aus DU UND DAS TIER 1/2017, dem Mitgliedermagazin des Deutschen Tierschutzbundes

Veganes Angebot ist bunt, vielfältig und schmackhaft

Mit dem Sommer ist auch die Grillsaison bereits in vollem Gange. Dabei setzen immer mehr Menschen statt Fleisch auf veganes Grillgut. Doch veganes Grillen bedeutet nicht nur vegane Tofu-Würstchen. Denn mit frischem Gemüse, Hülsenfrüchten und verschiedenen Getreidearten lassen sich Grillklassiker, wie Burger, Spieße, Salate und Dips, leicht und zeitsparend zubereiten – und dies ganz tierschutzfreundlich.

Die Vielfalt an veganen Grilloptionen ist groß. Als Fleischalternative eignen sich zum Beispiel Tofu, Tempeh und Seitan. Burger und Bratlinge lassen sich auch aus Getreide und Hülsenfrüchten kreieren. Gegrilltes Gemüse, wie Kartoffeln, Maiskolben oder bunte Gemüsespieße, gehört ohnehin zu den Grillklassikern. Wie lange eine Speise auf dem Grill liegen soll, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Art des Grillgerätes oder der Menge der zu grillenden Lebensmittel. So manches vegane Grillgut kann jedoch leichter verbrennen als Produkte aus Fleisch. Daher sollte die Hitze nicht zu hoch sein. Weiterhin kann man vegane Produkte an den Rand des Grills legen und zum Beispiel Tofu schützen, indem man ihn vor dem Grillen in eine Marinade einlegt.

Zum Grillgut passen vegane Dips, etwa selbstgemachter veganer Sauerrahm, Guacamole oder Tsatsiki. Vielfältige Salatvariationen eignen sich ebenfalls gut für eine Grillparty: Die vegane Auswahl reicht von Reis-, Nudel-, oder Kartoffelsalaten, über farbenfrohe Gemüsesalate, zum Beispiel Karottensalat mit Äpfeln, bis hin zu Getreidesalat, wie Couscous-, Bulgur- oder Hirsesalat.