10.06.2020
Urteil zum Kükentöten jährt sich: Kein Ende des Tötens in Sicht
Am 13. Juni jährt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Töten männlicher Eintagsküken. Anlässlich dieses „Jahrestages“ zieht der Deutsche Tierschutzbund ein Fazit und kritisiert die bis heute unveränderte Praxis des Kükentötens. Obwohl die Richter kein sofortiges Verbot aussprachen, hatten sie deutlich gemacht, dass das Töten nicht mit dem Tierschutzgesetz und dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. Dennoch liegt der Ausstieg aus dem Kükentöten auch ein Jahr später noch in weiter Ferne.
„Die Branche hatte immer wieder bekräftigt, dass man bereits an Alternativmethoden arbeite, um das Töten zu beenden und konnte das Gericht so offenbar einlullen. Ein Jahr nach dem Urteil aber wird deutlich, dass die Richter sich verkalkuliert und blind auf die Zusicherung einer Branche vertraut haben, die bis heute keine marktreifen und tierschutzgerechten Alternativmethoden zum Kükentöten vorzuweisen hat“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Flankiert wird das Ganze von einer Bundesministerin, die, anders als im Koalitionsvertrag versprochen, das Töten von Eintagsküken noch immer nicht beendet hat. Statt einen längst fälligen Strukturwechsel hin zu Zweinutzungshühnern einzuleiten, hat Frau Klöckner die Verantwortung für den Ausstieg an die Geflügelwirtschaft abgeben. Damit hat sie den Bock zum Gärtner gemacht. Ein für Ende 2021 geplanter Ausstieg ist somit jetzt schon hinfällig.“
Tierfreundliche Alternativen fehlen bis heute
Die Richter hatten in ihrem Urteil auf die Geschlechterbestimmung im Ei verwiesen, die ohnehin „in näherer Zukunft“ möglich sein würde. Anders als von der Branche angekündigt, fehlen jedoch bis heute geeignete technische Lösungen, um das Töten der männlichen Küken zu verhindern. Methoden zur Geschlechtererkennung im Ei sind entweder noch nicht marktreif oder können erst zu einem so späten Zeitpunkt angewendet werden, an dem Schmerzen für den Embryo nicht auszuschließen sind. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes umfassen die technischen Lösungen nicht das gesamte Problem, das durch die starke Spezialisierung in der Hühnerzucht entstanden ist, weshalb die Branche sich längst stärker auf tierschutzgerechte Methoden, wie die übergangsweise Bruderhahnaufzucht, und letztendlich auf eine Rückkehr zu Zweinutzungshühnern hätte fokussieren müssen.
Quelle und Foto: Deutscher Tierschutzbund, Pressemitteilung vom 10.06.2020