- Freigängerkatzen
- Igelschutz zur Herbstzeit
- Hunde und Katzen bei Hitze
- Urlaubs- und Sommerzeit
- Tiere im Winter
- Weihnachtszeit mit dem Heimtier
- Tiere als Weihnachtsgeschenk
- Silvester mit Tieren
Freigängerkatzen fressen Singvögel: wie kann sich ein Gartenbesitzer wehren?
Katzen, insbesondere die Freigänger unter ihnen, haben schon regelrechte Kriege unter Nachbarn hervorgerufen. Es liegt in der Natur der Katzen, im eigenen Revier zu streunen, das natürlich auch die umliegenden Gärten mit einbezieht. Daher ist nicht nur Toleranz und Umsicht zwischen Katzenhaltern und Nachbarn gefragt, sondern es sollten bereits vor der Anschaffung einer Katze die Rahmenbedingungen überprüft
Welche Maßnahmen können getroffen werden, um Singvögel zu schützen?
Katzenhalter wie Vogelschützer können Maßnahmen treffen, um Singvögel im Garten vor Katzenangriffen zu schützen. So ist es angebracht, den Zugang zu Vogelnistplätzen durch Maschendraht und Bäume mit Blech- oder Plastikmanschetten zu sichern. Ferner macht es Sinn, Nistkästen an Fassaden bzw. an Ästen freihängend, mindestens 2 m über dem Boden, anzubringen. Außerdem kann die Gestaltung des Gartens so geschaffen werden, dass dichtes Gebüsch gute Nistbedingungen ergibt.
Herrscht zwischen Katzenhalter und Nachbar eine gute Kommunikation, können diese Vorkehrungen gemeinsam getroffen werden. Mai und Juni sind die Monate, in denen die Jungvögel flügge geworden sind und ihre ersten Flugversuche unternehmen. Legt ein Nachbar großen Wert auf den Schutz der Singvögel, ist es sinnvoll, die Katze in dieser Zeit im Haus bzw. der Wohnung zu behalten. So können Jungvögel effektiv vor Katzenangriffen geschützt werden.
Ein Vermieter darf zum Schutz von Singvögeln Mietern nicht die Katzenhaltung untersagen
Im Übrigen ist es Vermietern nicht gestattet, einem Mieter die Haltung von Katzen zu untersagen, um Singvögel zu schützen. So urteilte das Amtsgericht Schöneberg in einem Urteil aus dem Jahre 1990. Die Vermieterin, eine Vogelliebhaberin, wollte ihren Mietern die Haltung einer Katze untersagen, da sie das Leben von im Garten lebenden Singvögeln gefährdet sah. Das Gericht wies die Klage der Vermieterin ab. (Amtsgericht Schöneberg, 21.03.1991, 8 C 11/91)
Autor: Jura-Forum
Im Herbst sind viele Igel in Gärten und Parks auf Nahrungssuche unterwegs, um sich eine ausreichende Fettschicht für den Winterschlaf anzufressen. Der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. warnt vor falsch verstandener Tierliebe, wenn Tiere frühzeitig in menschliche Obhut genommen werden. Nur Igel, die wirklich krank, verletzt oder bei Wintereinbruch stark untergewichtig sind, brauchen Hilfe von Fachleuten. Mit einem igelfreundlichen Garten oder durch Zufütterung kann dagegen jeder helfen, die Tiere sicher über den Winter zu bringen.
Sofern Igel nicht verletzt oder augenscheinlich krank erscheinen bzw. stark von Parasiten, wie Flöhen, Zecken oder Fliegenlarven, befallen sind, sind sie draußen in ihrer natürlichen Umgebung am besten aufgehoben. „Daher sollte man Igel, die auch tagsüber unterwegs sein können, zunächst beobachten“, rät Gabriele Asseburg-Schwalki Vorsitzende des Tierschutzvereins Gifhorn und Umgebung e.V. „Hilfsbedürftige Igel erkennt man daran, dass sie abgemagert erscheinen oder sich apathisch verhalten. Bevor ein Igel aber vorschnell in Pflege genommen wird, sollten Igelfreunde zunächst beim Tierarzt oder bei uns im Tierschutzverein um fachlichen Rat fragen.“
Den Garten igelfreundlich gestalten
Wer einen Garten besitzt, kann diesen so gestalten, dass Igel genügend Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten finden. Tagsüber verstecken sich Igel im Herbst in einem Unterschlupf in Kompost- oder Reisighaufen, einer Böschung oder einer Hecke. Da aufgehäufte Gartenabfälle ein ideales Quartier für den fünf- bis sechsmonatigen Winterschlaf der Tiere sind, lässt man diese am besten liegen. Werden sie dennoch entfernt, sollte man zunächst prüfen, ob ein Igel sich dort eingerichtet hat. Statt zu Laubsaugern und –bläsern greift man besser zu Rechen oder Harke, denn erstere können zu einer Gefahr werden, da sie kleinere Igel einsaugen und töten können. Außerdem entfernen die Geräte nicht nur Laub, sondern auch Insekten, Würmer und Weichtiere, die dem Igel als Nahrung dienen. Da Igel bei ihrer Nahrungssuche weite Strecken zurücklegen, sollte ein igelfreundlicher Garten immer Durchgänge zu anderen Gärten besitzen.
Jungigel können gefüttert werden
Igelmännchen beginnen je nach Witterung ab Anfang Oktober mit dem Winterschlaf. Es folgen die Weibchen, die nach der Jungenaufzucht noch mehr Energie aufnehmen müssen. Jungigel ziehen sich noch später – etwa Anfang November – zurück. Bis dahin müssen sie sich ausreichend Fettreserven, bis zu einem Gesamtgewicht von mindestens 500 Gramm anfressen, damit sie ihren ersten Winter überstehen. Liegt in Gärten und Parks genügend heruntergefallenes Laub, finden sie meist ausreichend zu fressen. Im Herbst kann für junge Igel auch eine Zufütterung durch den Menschen sinnvoll sein. Dabei sollte man auf eine artgerechte Fütterung achten, etwa mit Katzendosenfutter, gemischt mit Haferflocken oder Weizenkleie. Milch und Essenreste sind dagegen ungeeignet.
Bei steigenden Temperaturen und zunehmender Sonneneinstrahlung sollten Tierhalter ihre Gefährten besonders genau beobachten, um eventuelle Veränderungen im Verhalten sofort feststellen und entsprechend schnell reagieren zu können.
Auch Hunde können auf unbehaarten Stellen einen Sonnenbrand bekommen, deshalb sollten sie nicht zu kurz geschoren werden. Ausreichend Trinkwasser muss den Tieren immer zur Verfügung stehen. Mineralwasser mit Kohlensäure eignet sich allerdings nicht. Ideal ist es, wenn die Mitbewohner auf vier Pfoten selbst entscheiden können, wann sie in der Wohnung, im Keller, auf dem Balkon oder im Garten ein kühles Plätzchen aufsuchen, an dem für sie angenehme Temperaturen herrschen. Auch Katzen, die keinen Zugang ins Freie haben, sollte in der Wohnung oder im Haus ein kühler Platz zur Verfügung stehen.
Spaziergänge mit dem Hund
Spaziergänge und sportliche Betätigungen mit dem Hund sollten in die Morgen- und Abendstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen gemäßigter sind. Andernfalls können – vor allem bei älteren Tieren – Kreislaufprobleme auftreten.
Hund im Auto
Das Auto kann für Hunde zur tödlichen Falle werden: Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und Kreislaufversagen führen im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres. Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung. Es reicht nicht aus, den Wagen im Schatten abzustellen. Selbst, wer nur eben beim Nachbarn hereinschauen möchte, kann aufgehalten werden. Die Sonne wandert und schon wird es im Inneren des Wagens höllisch heiß. Auch bei bedecktem Himmel wird es in einem Auto rasch zu warm. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Auto warten müssen.
Im Gegensatz zum Menschen können sich Hunde und Katzen nicht durch Schwitzen über die Haut Kühlung verschaffen und sind deshalb gegenüber Hitze sehr empfindlich.
Passanten, die ein Tier in Not bemerken, sollten umgehend die Polizei oder auch die Feuerwehr informieren, um das Fahrzeug öffnen zu lassen, falls der Fahrzeughalter oder Fahrer nicht schnell genug gefunden werden kann. Allerdings muss nachweislich nach ihnen gesucht werden. Die Feuerwehr hat per Gesetz nicht die gleiche Befugnis das Auto zu öffnen wie die Polizei.
Wer ein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, handelt verantwortungslos und verstößt gegen die Tierschutz-Hundeverordnung.
Transport von Hunden und Katzen
In einem Transporter können Tiere nur während der Fahrt untergebracht werden, da es darin bei erhöhten Außentemperaturen – selbst im Schatten – zu einer extremen Wärmeentwicklung kommt. Sobald das Fahrzeug abgestellt wird, müssen die Tiere das Fahrzeug verlassen können. Die Nutzung einer Klimaanlage bzw. die Installation von Ventilatoren in einem Transporter ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber sicherlich sehr sinnvoll, um einem Hitzestau bei längeren Fahrten bzw. im Stau vorzubeugen.
Lange Autofahrten sollten beim Fehlen einer Klimaanlage an heißen Tagen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden.
Für sein unverantwortliches Verhalten kann der Tierhalter nach §17 Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden – mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe.
Warnsignale erkennen
Glasiger Blick, tiefrote Zunge und Hecheln mit gestrecktem Hals sind einige Anzeichen dafür, dass Hunden die Hitze zu sehr zusetzt. Außerdem sind Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und schließlich Bewusstlosigkeit Anzeichen für einen Hitzeschlag, der im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres führt. Erste Anzeichen eines Hitzeschlags erkennt man bei Katzen daran, dass sie unruhig auf und ab gehen, Herzschlag und Körpertemperatur sich erhöhen oder die Tiere stark hechelnd auf dem Bauch liegen. Wenn Symptome auftreten, die auf einen Hitzeschlag deuten, ist so schnell wie möglich ein Tierarzt aufzusuchen.
Urlaubszeit und Sommerzeit mit Heimtier – Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e. V. bietet Beratung für Tierhalter
Wenn Tierhalter mit Beginn der Ferien in den Sommerurlaub starten, bieten der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e. V. und der Deutsche Tierschutzbund Hilfestellung bei allen Fragen rund um die Unterbringung des Tieres oder den Urlaub mit dem Tier. Die Tierschützer plädieren dafür, sich möglichst frühzeitig zu informieren, um alle wichtigen Vorkehrungen rechtzeitig treffen zu können. Reist das Tier nicht mit, müssen die Besitzer einen geeignete Tiersitter oder eine Tierpension finden. Tiersitter und -halter bringen der Deutsche Tierschutzbund und seine angeschlossenen Vereine über die Urlaubsaktion „Nimmst du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier“ zusammen. Wer sein Tier hingegen mit in den Urlaub nimmt, sollte sich über Einreisebestimmungen, die Unterbringung am Urlaubsort und mögliche Krankheitsrisiken informieren.
Katzen, kleine Heimtiere und Vögel fühlen sich im vertrauten Zuhause am wohlsten und sind dort in fachkundigen Händen am besten aufgehoben. Aber auch Hunde, für welche die Reise zu großen Stress bedeuten würde, etwa bedingt durch eine lange Flugreise, brauchen einen passenden Betreuer, um den sich Tierhalter möglichst zeitig kümmern sollten. Neben Tierpensionen oder einer Betreuung im Tierheim stellt ein privater Tiersitter oft eine gute Möglichkeit dar. „Der Tiersitter sollte über Fachwissen und Erfahrung mit der jeweiligen Tierart verfügen“, sagt Gabriele Asseburg-Schwalki, Vorsitzende des Tierschutzvereins Gifhorn und Umgebung e. V. „ Am besten ist es, wenn eine dem Tier vertraute Person das Tier in seiner gewohnten Umgebung betreut. Handelt es sich um einen neuen Tiersitter, lernt es das Tier im Idealfall schon einige Wochen vor der Urlaubsreise des Besitzers kennen. So kann der Halter auch schauen, ob die Chemie zwischen Tier und Tiersitter stimmt.“
Urlaubsplanung mit dem Heimtier
Wer auch im Urlaub nicht auf die Begleitung seines Tieres ver-zichten möchte, sollte sich, sobald das Reiseziel feststeht, über die Einreisebestimmungen informieren. Eine gültige Tollwutimpfung, die Kennzeichnung mit einem Mikrochip sowie ein vom Tierarzt ausgefüllter EU-Heimtierausweis sind in allen EU-Ländern für Hunde und Katzen verpflichtend. Weitere Bestimmungen, wie das Mitführen von Maulkorb oder Leinenzwang vor Ort, variieren je nach Reiseland. Vor der Buchung sollte jeder Tierhalter außerdem unbedingt klären, welche Voraussetzungen für die Reise im Flugzeug, auf dem Schiff oder in der Bahn gelten und ob das Tier im Hotel oder der Ferienwohnung willkommen ist. Auch sollte man sich beim Tierarzt über im Reiseland vorkommende Krankheiten und entsprechende Prophylaxemaßnahmen für sein Tier informieren. Um die Tierschutzvereine und Tierheime bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat der Deutsche Tierschutzbund ein Urlaubs-Beratungstelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0228-6049627 können Tierhalter ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
Hunde im Auto
Auf Grund der sommerlichen Hitze weisen die Tierschützer nochmals aus die Gefahr hin, Hunde im Auto zu lassen. Es geschieht leider immer wieder: Ein Hundehalter ist mit seinem Tier im Auto unterwegs, es ist warmes, sonniges Wetter, unterwegs soll noch schnell etwas eingekauft werden. Das Auto wird auf dem Parkplatz abgestellt, der Hund soll kurz im Auto warten. Das Fahrzeug heizt sich binnen Minuten auf und bald wird eine Temperatur von über 60 °C erreicht. Wenn der Hund – kurz – im Auto bleiben muss, muss es immer im Schatten abgestellt werden. Schiebedach, alle Fenster und Heckklappe müssen geöffnet werden und Wasser sollte angeboten werden.
Als erste Maßnahme bei Hitzschlag muss der Hund abkühlen und sofort an einen kühlen, schattigen Platz gebracht und möglichst mit nassen Tüchern gekühlt werden. Dann muss schnellstmöglich ein Tierarzt aufgesucht werden.
Bei eisigen Temperaturen brauchen auch unsere Haustiere Schutz vor der Kälte. Obwohl die meisten niedrige Temperaturen besser vertragen, als es die Besitzer denken, können Tierfreunde Vorkehrungen treffen, damit ihre Tiere gut über die kalten Wintertage kommen. Bei Wildtieren ist die Sorge unbegründet – diese kommen in der Regel gut mit der Kälte zurecht.
„Hunde und Katzen sind durch ihr wärmendes Fell gut vor der Kälte geschützt“, sagt Lea Schmitz, Pressesprecherin beim Deutschen Tierschutzbund. „Im Idealfall entscheiden sie selbst, wie oft und wie lange sie sich draußen im Kalten aufhalten.“ Katzenbesitzer sollten daher darauf achten, dass Freigänger-Katzen jederzeit wieder zurück ins Haus kommen können. Für draußen ist eine zusätzliche Thermohütte sinnvoll. Spaziergänge mit Hund sollten eher kürzer ausfallen, dafür sollte man öfter raus. Nur kranke Hunde oder Tiere mit kurzem, lichtem Fell brauchen gegebenenfalls einen artgerechten, gut sitzenden Mantel oder Pullover. Schuhe oder Socken sollten Hunde nur tragen, wenn ein Tierarzt dies angeordnet hat. Ansonsten reicht es, Hundepfoten zum Schutz vor Streusalz mit Melkfett oder Vaseline einzureiben und nach dem Gassigehen mit lauwarmem Wasser abzuspülen. Kaninchen und Meerschweinchen, die im Freien gehalten werden, sollten die Möglichkeit haben, sich in einen frostfreien Unterschlupf zurückzuziehen. Kranke Tiere sollten im Winter nach drinnen, ältere und untergewichtige Tiere müssen beobachtet werden. Goldfische können draußen überwintern, wenn der Teich mindestens 80 Zentimeter tief ist und nicht komplett zufriert, damit ausreichend Sauerstoffzufuhr besteht.
Wildtiere sind gut gewappnet
Bei Wildtieren ist die Sorge bei niedrigeren Temperaturen meist unbegründet. Rehe können etwa bei starker Kälte ihren Stoffwechsel herunterfahren und Füchse kommen aufgrund ihres wärmenden Winterfells mit eisigen Temperaturen gut zurecht. Vögel schützen sich unter anderem, indem sie ihr Gefieder aufplustern; Wasservögel haben eine isolierende Unterhautfettschicht. In harten Wintern oder bei zu wenig natürlichem Nahrungsangebot kann jedoch, zum Beispiel bei Vögeln oder Eichhörnchen, eine Zufütterung mit artgerechtem Futter helfen, zusätzliche Energie zum Schutz gegen die Kälte zu liefern.
Weihnachtszeit mit dem Heimtier: Gefahren und stressige Situationen vermeiden
Die Adventszeit und die Weihnachtstage sind meist mit viel Trubel verbunden, den auch die Tiere in unserer Umgebung zu spüren bekommen. Kerzen, Christbaumschmuck und ungesunde Leckereien von der Festtafel sind für viele Tiere Verlockung und Gefahr zugleich. Damit Weihnachten für Mensch und Tier stressfrei bleibt, gibt der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. Tierhaltern Tipps für den Umgang mit Hund, Katze und Co. während der Feiertage.
Gerade wenn sich an den Weihnachtstagen viel Besuch ankündigt, sollten Hunde und Katzen jederzeit Zugang zu einem Rückzugsort haben, an dem sie völlig ungestört sein können. Während es viele Hunde eher genießen, mit dabei zu sein, haben Katzen meist lieber ihre Ruhe. Auch kleine Heimtiere sollte man in einem ruhigen Zimmer unterbringen, da sie sehr stressempfindlich sind. Kindern, die zu Besuch kommen, zeigt man am besten, wie sie sich im Umgang mit den Tieren richtig verhalten: So reagieren beispielsweise Meerschweinchen auf Hochheben oftmals mit Panik, was deshalb unbedingt vermieden werden sollte. Egal, ob ein Hund mit auf eine Weihnachtsfeier genommen wird oder allein zu Hause bleibt: Der Halter muss dafür sorgen, dass alle weihnachtlichen Gefahrenquellen ausgeschlossen sind und gewürzte Speisen von der Festtafel sowie die Gebäckteller mit zuckrigen Plätzchen außer Reichweite stehen.
Weihnachtsdekoration birgt Verletzungsrisiken
Da sich neugierige Tiere an aufgestellten Kerzen verbrennen können und umgestoßene Kerzen schnell zu einem Brand führen, sollten Tiere und brennende Kerzen nie ohne Aufsicht in einem Raum gelassen werden – auch nicht für kurze Zeit. Auch der Christbaum fasziniert viele Katzen und Hunde. Steht er mitten im Raum, kommt es häufig zu Unfällen, weil Tiere den Baum anspringen und ihn eventuell auch umstoßen können. Insbesondere Katzen lieben es, im Christbaum herumzuklettern, deswegen sollte er stabil mit einem Haken an der Wand befestigt sein. Um auch hier die Brandgefahr zu minimieren, eignet sich eine LED-Lichterkette anstelle von Wachskerzen. Geschenkbänder sind ebenso wie Lametta beliebte Spielsachen für viele Katzen, aber auch für manche Hunde. Werden sie jedoch verschluckt, kann sich der Darm „auffädeln“ und es zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommen. Auf zerbrechlichen oder scharfkantigen Weihnachtsschmuck, wie Christbaumkugeln aus Glas, sollte verzichtet werden, da ansonsten eine Verletzungsgefahr besteht. Baumschmuck aus Naturmaterialien, wie Stroh oder Holz, ist ungefährlicher und daher eher zu empfehlen.
In Pflanzen, Duftölen und Schneespray lauern giftige Substanzen
Pflanzen wie Amaryllis, Weihnachtsstern, Stechpalmen, Christrosen oder Misteln enthalten für Haustiere giftige Substanzen, die zu Magen-Darmbeschwerden mit Krämpfen und oft blutigem Durchfall, Erbrechen, Leberschädigung und Herzrhythmusstörungen führen können. Je nach aufgenommener Menge ist der Tod durch eine Weihnachtsstern-Vergiftung nicht ausgeschlossen. Die Pflanzen sollten daher immer außer Reichweite der Tiere stehen. Auch auf Duftöle und Schneespray, an denen die Tiere lecken könnten, sollten Tierhalter wegen giftiger Inhaltstoffe besser verzichten.
Tiere als Weihnachtsgeschenk ungeeignet
Ein Tier sollte man sich nur ganz bewusst zulegen; als Überraschungsgeschenk zu Weihnachten ist es absolut ungeeignet – darauf weist der Tierschutzverein Gifhorn und Umgebung e.V. hin. Ein niedlicher Welpe oder ein kleines Kätzchen sorgen am Weihnachtsabend zwar oft für Begeisterung, aber was mit großer Freude beginnt, endet schnell im Tierheim, sobald sich die neuen Halter mit den tatsächlichen Ansprüchen des Tieres konfrontiert sehen. Die Tierschützer empfehlen daher grundsätzlich, sich vor der Anschaffung intensiv mit der Tierart zu befassen. Aufgrund der oft stressigen Weihnachtszeit, sollte man ein neues Heimtier aber in jedem Fall besser erst nach den Weihnachtstagen aufnehmen.
„Ein Tier ist kein Pullover und kein Spielzeug, keine Sache, die ich einfach umtauschen kann, wenn sie nicht passend ist oder nicht gefällt“, sagt Gabriele Asseburg-Schwalki, Vorsitzende des Tierschutzvereins Gifhorn und Umgebung e.V. „Mit einem Tier übernimmt man die Verantwortung für ein Lebewesen – und muss auch bereit sein, diese zu tragen, solange das Tier lebt.“ Eltern muss dabei klar sein, dass ein Kind nie allein die Verantwortung für ein Tier übernehmen kann. Oft bemerken Eltern zu spät, dass ein Großteil der Versorgung – das Füttern, das Säubern des Geheges oder das Gassi gehen – an ihnen hängen bleibt. Schnell landen Katze, Kaninchen oder Meerschweinchen dann im Tierheim Gifhorn und Umgebung e.V. – oft auch erst im Laufe des folgenden Jahres, wenn Urlaubspläne, unerwartete Kosten oder die bis dahin unbekannten Anforderungen an eine artgerechte Haltung die Freude über das neue Familienmitglied vergehen lassen. „Jedes Jahr nehmen wir reichlich neue Tiere auf – viele davon wurden unüberlegt angeschafft, oftmals auch zu Weihnachten“, sagt Gabriele Asseburg-Schwalki.
Die Tierschützer raten deshalb dazu, ein mögliches tierisches Geschenk vorab mit dem Beschenkten zu besprechen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Mit Kindern sollte man im Vorfeld gemeinsam überlegen, welche Tierart am besten geeignet ist bzw. in die Familie passt. Dazu gehört auch die Frage, ob alle Rahmenbedingungen stimmen und ob die arteigenen Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden können. Ein erster Gang lohnt sich dann immer ins Tierheim Gifhorn und Umgebung e.V., wo viele Tiere auf ein neues, liebevolles Zuhause warten. Auch bei der Auswahl des Tieres sollten sich die Interessenten ausreichend Zeit nehmen – die Erfahrung der Tierpfleger, die ihre Schützlinge genau kennen, kann helfen, das passende Tier zu finden. Auch wenn man nach Bedenken aller Für und Wider sicher ist, dass ein Tier ins eigene Leben oder das Leben der Familie passt, sollte ein Tier möglichst nicht zur Weihnachtszeit aufgenommen werden. Der Trubel und die Hektik während der Vorweihnachtszeit und der Feiertage erschweren es dem Neuzugang, sich in aller Ruhe an sein neues Zuhause zu gewöhnen. Als Alternative eignet sich als Weihnachtsgeschenk beispielsweise Fachliteratur, mit der sich der angehende Tierhalter über die Bedürfnisse seines zukünftigen Tieres informieren kann.
Am letzten Tag des Jahres löst das laute Feuerwerk bei vielen Heimtieren Angst oder sogar Panik aus. Hinzu kommt, dass die Silvesterknallerei nicht erst am Silvesterabend losgeht, sondern vereinzelt bereits mit dem Verkaufsstart der Feuerwerkskörper am 29. Dezember, und über die Jahreswende hinausgeht. Tierhalter sollten daher versuchen, ihre Tiere während dieser Zeit möglichst vom Lärm der Knaller und Raketen abzuschotten.
Hunden und Katzen sollte man im Haus einen Rückzugsort bieten, an dem sie sich sicher fühlen. Bei geschlossenen Fenstern und heruntergelassenen Rollos sind die Auswirkungen des Feuerwerks auf die Tiere meist schon weniger dramatisch. Meist hilft es dann schon, wenn eine vertraute Bezugsperson am Abend bei den Tieren bleibt und ihnen durch einen bewusst ruhigen und entspannten Umgang Sicherheit vermittelt. Je souveräner und gelassener sich der Mensch verhält, desto eher erkennt das Tier in ihm einen Ruhepol und entspannt sich ebenfalls. Hilfreich kann es sein, gewohnte Spielrituale bei Hund und Katze durchzuführen, die die Tiere ablenken. Gassi gehen sollten Hundehalter mit ihren Tieren am 31. Dezember und je nach Schreckhaftigkeit des Tieres auch einige Tage davor und danach nur an der Leine, möglichst in ruhigeren Gegenden und zu Uhrzeiten, zu denen noch nicht geböllert wird. Katzen mit Freigang bleiben am besten im Haus. Da es immer wieder vorkommt, dass Hunde und Katzen um die Silvesterzeit vor Angst wegrennen, sollten sie gekennzeichnet und beim Deutschen Haustierregister registriert sein, um im Fall des Falles schnell ihrem Zuhause zugeordnet werden zu können.
Vogelvolieren und Kleintiergehege sollten weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein Tuch zu den Seiten des Raumes hin abgedeckt werden. Kleine Heimtiere, die in der Außenhaltung leben, brauchen zusätzliche Versteckmöglichkeiten, die sie vor hellen Blitzen und lautem Knallen etwas abschirmen. Auch sollte man das Gehege unbedingt gegen hereinfallende Feuerwerkskörper absichern.
Stress für Wild- und Weidetiere
Böller in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung zu zünden, sollte tabu sein: denn scheue Wildtiere in Wald und Flur reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Auch bei Pferden und Rindern auf der Weide, besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen.